Rolle des Architekten bei der Abnahme von Bauleistungen

Friday, March 26, 2010 - 10:55 haimerl@drexler...

Die Grundleistungen der HOAI in der Leistungsphase 8 erwähnen die "Abnahme der Bauleistung ... unter Feststellung von Mängeln". Hiermit gemeint ist eine Entgegennahme und technische Prüfung der Leistung, nicht aber die rechtsgeschäftliche Abnahme i.S.d § 640 BGB bzw. § 12 VOB/B (ganz hM, z.B. Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, § 15 Rdn. 178 mit weiteren Nachweisen). Die rechtsgeschäftliche Abnahme ist Sache des Bauherrn als Auftraggeber.