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DP Magazin

Das Magazin von Drexler+Partner Architekten zu den Themen Architektur, Interior, Design, Lifestyle ...

In unregelmäßigen Abständen erscheint das DP-Magazin Sie erhalten Einblick in unsere Arbeit und Informationen zu zahlreichen Themen insbesondere aus den Bereichen Architektur, Interior, Design, Lifestyle u.v.m. Klicken Sie auf eine Ausgabe und blättern Sie online!
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DP Themen

Dr. med. Ulrike Muschaweck - Hernienzentrum und
Dr. med. Erich H. Rembeck - Zentrum für Sportorthopädie

In der heutigen Zeit genügt es bei dem extremen Wettbewerb auf dem Gesundheitsmarkt nicht mehr nur eine herausragende Medizin zu bieten. Unsere Patienten erwarten auch ein Ambiente, das der Qualität der angebotenen Medizin entspricht. Drexler + Partner haben diese Aufgabe mit besonderem Einfühlingsvermögen umgesetzt. Die hellen raumhoch verglasten Wände schaffen eine freundliche und klare Atmosphäre, ohne die in Praxen erforderliche Diskretion zu beinträchtigen.

Praxisklinik Dr. Eimiller im Isar Medizin Zentrum, München

Das Darmkrebs-Vorsorgezetrum von Dr. Eimiller ist Teil des im April 2010 eröffneten Isar Medizin Zentrums (im Verbund von „The Leading Hospitals of the World“) umfasst die Diagnostik und die Therapie von Erkrankungen des Gastro-Intestinaltraktes. Auf einer Fläche von ca. 1.000 m2 befinden sich neben den Arzt- und Untersuchungsräumen insgesamt vier Endoskopie- und drei OP-Räume mit Sonographie, Aufbereitungs- und Aufwachbereichen. Weitere Infos unter: www.vz-muenchen.de und http://www.isarkliniken.de
DP Wissen

Rolle des Architekten bei der Abnahme von Bauleistungen

Die Grundleistungen der HOAI in der Leistungsphase 8 erwähnen die "Abnahme der Bauleistung ... unter Feststellung von Mängeln". Hiermit gemeint ist eine Entgegennahme und technische Prüfung der Leistung, nicht aber die rechtsgeschäftliche Abnahme i.S.d § 640 BGB bzw. § 12 VOB/B (ganz hM, z.B. Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, § 15 Rdn. 178 mit weiteren Nachweisen). Die rechtsgeschäftliche Abnahme ist Sache des Bauherrn als Auftraggeber.

Verlängerung der Gewährleistung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 VOB/B

Frage Drexler+Partner an den Juristen Christian Sienz:
Eine Firma hat bei einem Projekt mehrere Holzroste für Terrassen und Balkone montiert, bei denen es schon einen größeren Gewährleistungsfall gab (viele der Schrauben sind gerissen). Der Mangel wurde von der beauftragten Firma behoben. Nun gab es eine erneute Mängelrüge für eine einzelne lockere Holzplanke – für welche Bereiche verlängert sich die Gewährleistung? Gilt das nur für die betroffene Planke, den betroffenen Rost, die ganze Terrasse, oder das ganze Gewerk?

Antwort: