Die Leistungsphasen der HOAI

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI regelt innerhalb Deutschlands die Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Dabei wird die Gesamtleistung in einzelne Leistungsphasen unterteilt Zudem unterscheidet die HOAI sogenannte "Grundleistungen" von den "Besonderen Leistungen" Das Honorar für die Grundleistungen ist in Vomhundertsätzen des Gesamthonorars für die jeweilige Leistungsphase definiert. Die Vergütung von  "Besonderen Leistungen" erfolgt bei Bedarf zusätzlich.
Mehr Informationen zu den Teilleistungen innerhalb der Leistungsphasen erhalten Sie hier...

Die Leistungsphasen des §15 HOAI und die Bewertung der Grundleistungen im Überblick:
 

 

Gebäude

Ausbauten

1. Grundlagenermittlung

3

3

2. Vorplanung 

7

7

3. Entwurfsplanung 

11

14

4. Genehmigungsplanung

6

2

5. Ausführungsplanung

25

30

6. Vorbereitung der Vergabe

10

7

7. Mitwirkung bei der Vergabe

4

3

8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)

31

31

9. Objektbetreuung und Dokumentation

3

3